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Als Sachverständige für Immobilienbewertung erstellen und prüfen wir für Sie Verkehrswertgutachten in den Kreisen Emmendingen, Freiburg im Breisgau und Breisgau Hochschwarzwald im Sinne des § 194 BauGB. Wir ermitteln unabhängig und fair den Marktwert Ihrer Immobilie. Sie erhalten ein professionelles und ausführliches Immobiliengutachten. Diese werden unter Berücksichtigung, der gesetzlichen Vorgaben, des Baugesetzbuches (BauGB) sowie der Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWerV), marktkonform angefertigt. Selbstverständlich arbeiten wir auch Kurzgutachten für private Zwecke aus. 

Darüber hinaus beraten wir Sie kostenlos und unverbindlich bei inhaltlichen Fragestellungen zu Ihrer Immobilie. Wir ermitteln für Sie den aktuellen Verkehrswert und den ungefähren Marktpreis. Sie erhalten von uns damit eine realistische Beurteilung, welcher Verkaufspreis bei Ihnen vor Ort am Markt am Wahrscheinlichsten erzielbar ist.

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In folgenden Fällen ist eine Bewertung durch einen Sachverständigen sinnvoll:

Erbauseinandersetzung – Kann der Erwerber (Erbe oder Beschenkter) nachweisen, dass der tatsächliche Wert einer Immobilie niedriger ist, als der nach den steuerlichen Bewertungsmethoden ermittelte Wert, ist gemäß § 198 Bewertungsgesetz der geringere Wert maßgeblich. Aus diesem Grunde rentiert es sich nicht selten, einen Sachverständigen mit einem Gutachten zu beauftragen.

Bei Scheidungen – Für die Ermittlung des sogenannten Zugewinnausgleiches bei Ehescheidungen muss der Verkehrswert der gemeinsamen Immobilie ermittelt werden. Auch für die Ermittlung des Anfangsvermögens bei Eheschließungen mit Ehevertrag ist der Wert eines Hauses oder einer Wohnung festzustellen.

Immobilienkaufberatung – Der Erwerb einer Immobilie ist für viele Menschen die größte Investition in ihrem Leben. Hat man die Wunschimmobilie ausgemacht, stellen sich jede Menge Fragen. Als Laie fällt es oft nicht leicht, zum Beispiel mögliche Mängel des Gebäudes oder den bautechnischen Zustand richtig einzuschätzen. In dieser Situation ist es hilfreich bis unverzichtbar, einen erfahrenen Experten hinter sich zu wissen. Eine Immobilienkaufberatung durch unabhängige Sachverständige verschafft Sicherheit, spart Zeit und Nerven – und oft auch Geld.

Professionelle Wertermittlung für Immobilienbewertung und die Regio

Der Sinn des Gutachten oder der Verkehrswertermittlung ist es, einen Interessenausgleich zwischen mehreren Parteien zu schaffen. Der  Verkehrswert von Grundstücken und die Verfahrensweisen, die zu dessen Ermittlung führen, sind durch den Gesetzgeber durch Gesetzgebung und in rechtsgültigen Vorschriften definiert.  es Gutachtens oder der Verkehrswertermittlung ist es, einen Interessenausgleich zwischen mehreren Parteien zu schaffen. Der  Verkehrswert von Grundstücken und die Verfahrensweisen, die zu dessen Ermittlung führen, sind durch den Gesetzgeber durch Gesetzgebung und in rechtsgültigen Vorschriften definiert. 

Eine kostenlose Marktwertermittlung erhalten Sie hier, sofern Sie sich für ausführliche Verkehrswertgutachten interessieren, lesen Sie bitte weiter.

Eine qualifizierte Immobilienbewertung ermöglicht Ihnen den sicheren Kauf Ihrer Immobilie oder gibt Ihnen in bestimmten Lebenssituationen Gewissheit über den Wert Ihrer Immobilie. Schalten Sie vor dem Kauf eines Hauses einen Sachverständigen für Immobilienbewertung ein. Dieser kann Sie über Wert, Zustand, Mängel und Kosten beraten und Sie von der Auswahl des Objektes bis zur Kaufentscheidung kompetent und zuverlässig begleiten. 

Hierfür werden die Verkehrswerte von einem Einfamilienhaus, Mehrfamilienhaus oder einer Gewerbeimmobilie bzw. Sonderimmobilie ermittelt. Bei der Erstellung von Immobiliengutachten finden die gesetzlich vorgeschriebenen Bewertungsverfahren Anwendung (SachwertverfahrenErtragswertverfahren und Vergleichswertverfahren). Für Grundstückswertermittlungen wird eine baurechtliche Prüfung der Liegenschaft durchgeführt und bei entsprechendem Entwicklungspotenzial nach dem Residualwertverfahren bewertet. Die aktuellen Marktdaten des Gutachterausschusses fließen über Vergleichspreise in die Gebäudewertermittlung sowie den Bodenrichtwert mit ein.

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